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AGBs

AGB's Allgemein

es liegt uns sehr daran, Ihnen und den Teilnehmern Ihrer Gruppe eine angenehme Reise zu bereiten. Dazu haben wir von GoSports die notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Klare rechtliche Verhältnisse gehören dazu. Wir bitten Sie daher, den Reisebedingungen und wichtigen Hinweisen Ihre besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
Zu Ihrer Absicherung empfehlen wir Ihnen vorab nachdrücklich einen umfassenden Versicherungsschutz. Bitte stellen Sie sicher, daß Sie selbst und die anderen ReiseteilnehmerInnen wie folgt versichert sind:
•  Auslandskrankenversicherung, die auch eine Krankenhausbehandlung umfaßt;
•  Reiserücktrittsversicherung;
•  Reisegepäckversicherung.
Bei eventuellen Fragen lassen Sie sich bitte von uns beraten!

1. Geltung der Allgemeinen Reisebedingungen
Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten für alle Reiseverträge, die die GoSports GmbH (im Folgenden: GoSports) für Gruppenreisen abschließt. Unsere Allgemeinen Reisebedingungen gelten ausschließlich. Wir haben das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde der Geltung unserer Reisebedingungen widerspricht. Bucht der Kunde bei GoSports nicht eine Gesamtheit von Reiseleistungen, sondern nur einzelne Leistungen (z. B. Bustransfer, Flug, Fährschiffe, Hotelübernachtungen oder Eintrittskarten), treten wir nicht als Reiseveranstalter, sondern lediglich als Vermittler der gebuchten Leistung auf.

2. Zustandekommen des Reisevertrages/ Vertretung
Die Angebote von GoSports sind freibleibend. Der Anmeldende vertritt bei Tätigung/Abschluß der Buchung sowie bei der gesamten weiteren Abwicklung des Reisevertrages sämtliche Mitglieder der Reisegruppe (Kunden), die namentlich zu nennen sind. Ist der Anmeldende ein Trainer eines öffentlichen Verbandes oder eines Vereins, vertritt der Anmeldende den jeweiligen Träger, der Vertragspartner von GoSports wird.
Der Reisevertrag kommt zustande, wenn GoSports die Buchung der Kunden schriftlich gegenüber dem Anmeldenden bestätigt hat. Die Kunden sind an ihre Buchung zwei (2) Wochen gebunden. Ist der Reisevertrag unter Vorbehalten oder Bedingungen geschlossen worden, z. B. Erreichen der Mindestteilnehmerzahl oder Zustimmung einer Behörde, hat der Anmeldende die Möglichkeit, die Reise bis zu einem festgelegten Termin, spätestens jedoch 8 Wochen vor Reisebeginn, kostenlos zu stornieren. Abweichend von dieser Regelung kann auch eine pauschale Bearbeitungsgebühr vereinbart werden.

3. Leistungen
Wir behalten uns vor, Leistungen in zumutbarem Rahmen abzuändern (z.B. Wechsel von Charterflug auf Linienflug oder umgekehrt, Austausch von Fluggesellschaften, Wechsel der Unterbringung innerhalb derselben Kategorie). Dieser Vorbehalt gilt nur, soweit eine Leistungsänderung notwendig ist, weil eine Reiseleistung von dem von uns zunächst beauftragten Leistungserbringer nicht oder nicht wie vorgesehen erbracht wird. Wenn die von GoSports eingeschalteten Leistungsträger nach internationalen Übereinkommen oder darauf beruhenden gesetzlichen Vorschriften die Leistungen in zulässiger Weise abändern (Änderung von Fluggerät, Flugzeiten usw.), hat auch GoSports das Recht, entsprechende Änderungen vorzunehmen.

4. Preise
Wenn zwischen Vertragsschluß und Reisebeginn mehr als 2 (zwei) Monate liegen, kann GoSports den vereinbarten Reisepreis erhöhen, sofern sich nach Vertragsschluß die Beförderungskosten (z. B. Preise von Bahnen, Reedereien und Fluggesellschaften) oder die Abgaben für bestimmte Leistungen (z. B. Hafen- , Flughafen- oder Einreisegebühren oder sonstige öffentliche Abgaben) erhöht haben oder für die betreffende Reise Wechselkursänderungen eingetreten sind. Der Umfang der Preisänderung berechnet sich wie folgt: Ändern sich im Zeitraum zwischen Vertragsschluß und vertraglich vorgesehenem Reisebeginn die von uns aufzuwendenden Kosten für einzelne oben genannte Reisebestandteile, so werden wir den Reisepreis neu ermitteln, indem wir die Differenz aus dem ursprünglich kalkulierten und dem erhöhten Kostenanteil bestimmen und ohne weitere Aufschläge dem alten Reisepreis hinzufügen. Wenn sich die Mehrkosten pauschal auf die gesamte Gruppe beziehen, sind sie auf die tatsächlichen Reiseteilnehmer zu verteilen. Die Erhöhung des Reisepreises kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine Preisänderung wird GoSports unverzüglich nach Kenntnisnahme des Preiserhöhungsgrundes mitteilen. Preiserhöhungen von mehr als 5% des Reisepreises berechtigen die Kunden zum Rücktritt. Diese haben im Falle des Rücktritts einen Anspruch auf Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise, wenn GoSports in der Lage ist, diese Reise ohne Mehrpreis aus ihrem Angebot anzubieten. Diesen Anspruch müssen die Kunden unverzüglich nach unserer Erklärung geltend machen, spätestens innerhalb von einer Woche nach Mitteilung. Soweit die vereinbarten Preise von der Gruppengröße abhängen, gilt immer die Zahl der tatsächlich teilnehmenden Personen.

5. Zahlungsbedingungen
Nach Erhalt der Anmeldebestätigung und des Sicherungsscheins gem. § 651 k BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises, pro gebuchter Person, fällig. Der Restbetrag muß spätestens 4 (vier) Wochen vor Fahrtbeginn bei GoSports eingegangen sein. Bei Flugreisen können sich die Bestimmungen für die Restzahlung je nach Zahlungsbedingung der jeweiligen Fluggesellschaft ändern.
In einem solchen Falle werden wir zeitig auf diese Besonderheit hinweisen.
Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden ohne Übernachtung und übersteigt der Reisepreis pro Person nicht 75,00 €, entfällt die Zusendung eines Sicherungsscheins. Kommen die Kunden in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen für das Jahr in gesetzlicher Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Uns bleibt der Nachweis eines höheren Verzugsschadens und die Geltendmachung desselben vorbehalten, wenn nicht die Kunden nachweisen, dass sie die Zahlungsverzögerung nicht zu vertreten haben. Die weiteren Reiseunterlagen werden den Kunden zu Händen des Anmeldenden nach Eingang des vollen Reisepreises zugesandt. Das postalische Risiko tragen die Kunden.

6. Rücktritt der Kunden/Entschädigungsanspruch
Bei einer Verminderung der gebuchten Teilnehmerzahl oder einer Stornierung der gesamten Gruppenreise kann GoSports eine Entschädigung verlangen, die wie folgt in % des Reisepreises berechnet wird:
bis 35 Tage vor Reisebeginn: 10%
bis 22 Tage vor Reisebeginn: 20%
bis 15 Tage vor Reisebeginn: 30%
bis 8 Tage vor Reisebeginn: 50%
bis 3 Tage vor Reisebeginn: 65%
ab 2 Tage vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt der Reise: 85%
Die Rücktrittsentschädigung berechnet sich aus dem Endpreis je angemeldetem Teilnehmer für die gebuchte Gruppengröße. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Zugang der Rücktrittserklärung. Unabhängig vom Rücktritt einzelner Personen und der Berechnung einer Rücktrittsentschädigung richtet sich der Reisepreis für die verbleibenden Teilnehmer, soweit er als von der Gruppengröße abhängig vereinbart wurde, immer nach der Zahl der tatsächlich teilnehmenden Personen. Den Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren oder nicht vorhandenen Schadens unbenommen. Eine Kostenerstattung kann in jedem Fall nur erfolgen, wenn der Anmeldende oder Gruppenleiter sich von den Leistungsträgern (Fähren, Hotels etc.) die verringerte Teilnehmerzahl bestätigen läßt bzw. die Gutscheine ändert. Dokumente, die üblicherweise in seinem Besitz bleiben, und unbenutzte Tickets müssen für Rückerstattungen umgehend nach Reiseende an GoSports zurückgesendet werden.

7. Reisemängel
Unsere Haftung für Reisemängel bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Zuständig für die Entgegennahme von Mängelanzeigen durch die einzelnen Teilnehmer ist der Anmeldende, der diese unverzüglich telefonisch, per eMail oder Fax an GoSports weiterleiten muß. GoSports haftet nicht für Reisemängel oder Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die wir als Fremdleistungen lediglich vermitteln (z. B.: Besuch von kulturellen Veranstaltungen, Besuch von Sportveranstaltungen, Museums- bzw. Ausstellungsbesuche, gesondert zu buchende Ausflüge etc.). Sofern wir derartige Zusatzleistungen vermitteln, kennzeichnen wir derartige Zusatz- bzw. Fremdleistungen in der Reisebeschreibung und im Reisevertrag ausdrücklich als Fremdleistungen. Der Haftungsausschluß für Zusatz- und Fremdleistungen gilt auch für Transferfahrten zum Abfahrtsort bzw. Abflughafen; hier übernimmt GoSports insbesondere keine Haftung für Verspätungen von Verkehrsmitteln bei der Anfahrt zum Abfahrtsort/Abflughafen. Wenn eine Transferleistung als Fremd- bzw. Zusatzleistung lediglich vermittelt wird, werden wir diese ebenfalls in der Reiseausschreibung bzw. im Angebot als solche ausdrücklich kennzeichnen. Ansprüche der Kunden nach § 651 c bis 651 f BGB verjähren in Abweichung von der gesetzlichen Regelung in einem Jahr; die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Dies gilt nicht für Ansprüche der Kunden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in den Fällen, in denen uns, unseren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.

8. Haftung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, wenn der Schaden von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurde oder wir für einen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines von uns beauftragten Leistungsträgers verantwortlich sind. Im Übrigen gilt § 651 h Abs. 2 BGB. Kommt es infolge Streiks oder höherer Gewalt zu Verzögerungen oder zum Ausfall von Reiseleistungen, wird GoSports im Rahmen der Möglichkeiten Ersatzleistungen anbieten. Eine Haftung auf Schadenersatz ist ausgeschlossen. Für die Einhaltung der Paß-, Visa-, Zoll- und Devisenbestimmungen ist jeder Kunde selbst verantwortlich. GoSports haftet nicht für die Visabeschaffung. Die ggf. von GoSports herausgegebenen Länderinformationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Diese Angaben sind ohne Gewähr.

9. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Reisebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht; es gilt stattdessen die gesetzliche Regelung. Die zur Bearbeitung der Geschäftsvorfälle erforderlichen Daten werden bei uns an zentraler Stelle gespeichert.

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